Richtige Rezeptierung von medizinischen Hilfsmitteln
Ein korrekt ausgestelltes Rezept ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind sachlich medizinische Leistungen, wie z. B. Bewegungsschienen, Orthesen oder Bandagen und können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Im Rahmen der Therapiefreiheit ist dem Arzt freigestellt, welches Hilfsmittel er verordnet. Im Falle einer Einzelproduktverordnung, sollte auf dem Rezept eine kurze Begründung mit Angabe spezifischer Produktvorteile vermerkt werden.
Zuzahlung:
Laut Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) muss jeder gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung zu jedem zu Lasten der GKV verordneten Hilfsmittel leisten. Diese beträgt:
- 10 % des Abgabepreises
- Mindestens jedoch 5 Euro und
- Höchstens 10 Euro.